Was tun bei Wasserrohrbruch, Starkregen oder Überschwemmung? Ob durch Rohrbruch, Starkregen oder Überschwemmung – gelangt Wasser ins Gebäude, sind Hausrat und Bausubstanz in Gefahr. Kleine bauliche Maßnahmen können Eigentum schützen.…
Sanierung will gut geplant sein
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert über eine neue Fördermöglichkeit bei Modernisierungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt ab dem 1. Juli 2017 Zuschüsse zu Beratungskosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Viele Eigentümer wollen ihre Wohnhäuser Schritt für Schritt sanieren. An Wänden, Fenstern, Heizungen und Dächern gibt es viel zu planen – oft über viele Jahre hinweg. Hier hilft der neue individuelle Sanierungsfahrplan, den die dena im Konsortium mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung und dem Passivhaus Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelt hat. Er fasst anschaulich die Ergebnisse einer Energieberatung zusammen und verschafft Hauseigentümern schnell einen Überblick über die geplanten Effizienzmaßnahmen. Der Sanierungsfahrplan wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Juli vom BAFA als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert.
Der Sanierungsfahrplan legt potenziellen Bauherren die individuellen Möglichkeiten für die Schritt-für-Schritt- oder Gesamtsanierung in einem Zug dar. Die farbgeleitete Darstellung des individuellen Sanierungsfahrplans lehnt sich dabei an die bereits bekannte Farbskala im Energiebereich an. Sie soll Hauseigentümern helfen, die Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes leicht zu verstehen. Die Zusammenstellung der Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem Gebäude, den individuellen Bedürfnissen und persönlichen Wünschen des Hauseigentümers.
Das BAFA zahlt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskos-
ten, maximal jedoch 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.
Foto: ©DENA