Aussteller und ihre Kunden signalisieren: Raus aus dem Krisenmodus (Neumünster) Die 69. NordBau stand fünf Tage ganz im Zeichen von Aufbruch und Transformation. Kurz vor dem offiziellen Auftakt der Messe…
Einbruchschutz lohnt sich doppelt
Wie Sie die Einbaukosten von der Steuer abziehen oder durch zinsgünstige Kredite begleichen
Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und finden ein Chaos vor. Einbrecher haben sich zu Ihrem Heim Zutritt verschafft und den gesamten Hausstand auf den Kopf gestellt, Schubladen und Schränke durchsucht und Ihre Wertsachen mitgenommen. Ein Albtraum.
Mehr als 280 Millionen Euro Schaden ist im Jahr 2022 laut Kriminalstatistik der Polizei Einbrüchen zuzurechnen. Ob ein Einbrecher erfolgreich ist, hängt entscheidend von den Sicherungsmaßnahmen am Haus ab.
So schrecken Sie Einbrecher ab
Laut Kriminalpolizei benötigen drei Viertel aller Einbrecher nur einen Schraubenzieher, mit dem sie die Fenster oder Türen im Handumdrehen aushebeln.
Daher sind einbruchhemmende Fenster, Terrassentüren und Eingangstüren mit einer hohen Widerstandsklasse ein effektiver Schutz. Auch Nachrüstsysteme wie Pilzkopfverriegelungen für Fenster und Querriegel- oder Panzerschlösser für Haustüren können Einbrüche wirkungsvoll verhindern.
Zusätzlichen Schutz bieten einbruchhemmende Rollläden und Garagentore, die Vergitterung von Kellerschächten und das Anbringen von Bewegungsmeldern, Videoüberwachungskameras sowie Alarmanlagen.
Bis zu 1.200 Euro weniger Steuern zahlen
Wer es Einbrechern schwer machen möchte, kann auf Steuerermäßigung beim Finanzamt zählen. Werden mechanische oder elektronische Sicherheitsvorrichtungen von einem Fachbetrieb verbaut oder montiert, können Eigentümer und Mieter die ihnen entstandenen Kosten bis zu 6.000 Euro zu 20 Prozent als Handwerkerleistung in der Steuererklärung geltend machen. Da die abzugsfähigen Kosten auf Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten beschränkt sind, müssen die Materialkosten in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt, Handwerkerrechnungen stets auf den gesonderten Ausweis der begünstigten Aufwendungen hin zu überprüfen und gegebenenfalls vom Handwerksbetrieb auf Steuerkonformität korrigieren zu lassen. Wird die Rechnung per Überweisung beglichen, können bis zu 1.200 Euro Handwerkerkosten pro Jahr direkt von der Steuerlast abgehen.
Andere Förderungen gegenrechnen
Alternativ zu dem Steuervorteil können zinsgünstige Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genutzt werden. Das Programm Einbruchsschutz ist zwar 2022 ausgelaufen, es können aber andere Programme wie „Altersgerecht Umbauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“ für Einbruchschutz genutzt werden. Denn entsprechende Türen und Fenster erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern sorgen gleichzeitig für eine verbesserte Wärmedämmung und sparen Heizkosten ein.
Bei Sanierung und Modernisierung lassen sich sogar verschiedene KfW-Programme miteinander kombinieren. Ein Beispiel für die Verknüpfung von altersgerechtem Wohnen mit Einbruchschutz ist der Umbau der Terrasse, sodass sie barrierefrei genutzt werden kann. Bei dieser Gelegenheit kann dann die alte Terrassentür gegen eine neue einbruchhemmende ausgetauscht werden.
Zu beachten ist, dass KfW-Förderungen nicht gemeinsam mit Steuervorteilen genutzt werden können. Es bleibt daher nicht aus, zu kalkulieren, welche Begünstigung die vorteilhaftere ist. Während die Umbaumaßnahmen bei der KfW erst nach Zusage der Mittel beginnen dürfen, können Steuervorteile immer noch nachträglich unkompliziert genutzt werden, sofern Rechnung und Kontoauszug vorliegen.
Foto: ABUS