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Betreten für Unbefugte verboten

Unerwünschten Besuchern sollten Sie das Betreten Ihres Grundstücks durch eine Einfriedung – d.h. einen Zaun oder eine Hecke – erschweren. Die Einfriedung ist die erste Barriere und stellt eine juristische Grenze dar. 

Damit die äußere Absicherung auch sicher ist, sollte der Zaun rundherum komplett geschlossen sein. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Gartentüren, Hof- und Garagentore auch bei Anwesenheit abgeschlossen werden.
Eine Sprechanlage an der Gartentür (eventuell sogar zusammen mit einer Videokamera) dient zur Zugangskontrolle der Besucher. „Die Video-Gegensprechanlage ist immer mehr im Kommen“, verrät Kay Katzenmeier vom Landespolizeiamt. „Sie signalisiert dem ungebetenen Gast: Wenn ich klingle, werde ich auch gesehen.“ Allzu oft wird gerade bei Mehrfamilienhäusern beim Klingeln bedenkenlos auf die Summertaste gedrückt.
Ebenfalls abschreckend für Einbrecher ist eine vernünftige Außenbeleuchtung. Die Polizei empfiehlt Bewegungsmelder. Das Nonplusultra ist eine Infrarot-Schranke rund ums Haus. Wird diese durchbrochen, ertönt über Lautsprecher die Aufforderung „Bitte verlassen Sie das Grundstück“. Das System lässt sich mit Außenkameras und – wie bei der Alarmanlage – mit einer Rufweiterschaltung zum Sicherheitsdienst verbinden.
Eine Alarmanlage ersetzt mechanische Sicherungen (d.h. einbruchsichere Fenster und Türen) nicht, ist aber eine gute Ergänzung. „Eine Einbruchmeldeanlage macht nur Sinn, wenn sie angeschlossen ist“, so der Experte. Von Dummy-Blinkleuchten am Haus hält er nichts. Ebenso wenig von nicht zertifizierten Geräten. „Da ist der Falschalarm meist schon vorprogrammiert.“ Daher sollte man sich in Sachen Einbruchschutz unbedingt an einen polizeilich anerkannten Errichterbetrieb wenden.
Zum sicheren Grundstück gehört auch, dass Außensteckdosen von innen abschaltbar sind. Ebenso, dass Aufstiegshilfen weggeschlossen oder zumindest mit einer stabilen Kette gesichert werden. Dazu zählen neben Leitern auch Gartenmöbel und Mülltonnen. Alle Gegenstände, mit denen Einbrecher das Haus erklimmen, um z.B. an geöffnete Dachfenster zu gelangen.

Text: Frahm; Foto: ©Schüco

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