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Einbrecher mit Taschenlampe

Einbruchschutz wird gefördert

Zum 1. April 2016 hat die KfW die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und bei ihrer Hausbank beantragen.

Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert werden.

„Mit dem weiter verbesserten Förderangebot für Einbruchschutzmaßnahmen können Mieter und Eigentümer nun noch flexibler in die Sicherheit der eigenen vier Wände investieren“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Zusätzlich wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen erweitert. Förderfähig sind u.a. der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.

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