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Förderung für Einbruchschutz

Zum 1. April 2019 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderbedingungen im Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ aktualisiert. Neuerdings sind auch Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherungstechnik aus dem Smart-Home-Bereich förderfähig.

In Deutschland wird durchschnittlich alle zwei Minuten eingebrochen. Um Bevölkerung und Gewerbetreibende auf Gefahren aufmerksam zu machen, wurde „Nicht bei mir! -Initiative für aktiven Einbruchsschutz“ ins Leben gerufen. Verbände aus der Sicherheitswirtschaft zeigen gemeinsam mit der Polizei wie man sich wirkungsvoll schützen kann. Mehr Informationen unter www.nicht-bei-mir.de

Um von der KfW-Förderung zu profitieren, müssen Verbraucher die Arbeiten zum Einbruchschutz von einem Fachbetrieb durchführen lassen. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr gefördert.  Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Infraschall-Anlagen.
„Je komplexer die Schutzmaßnahmen sind, desto wichtiger ist es, sich an einen Fachbetrieb zu wenden und sich ausführlich beraten zu lassen“, gibt Helmut Rieche von der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ zu bedenken. Insbesondere wenn minderwertige Smart-Home-Anwendungen eigenständig verbaut werden, können sich durch fehlende oder mangelnde Software-Updates neue Sicherheitslücken auftun.
Die KfW fördert die Nachrüstung von Einbruchschutztechnik im Programm „Altersgerechtes Umbauen“. Je nach Höhe der Investitionen gibt es einen Zuschuss von mindestens 100 bis maximal 1.600 Euro. Zudem hilft ein zinsgünstiger KfW-Kredit aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ dabei, Einbruchschutz und Energieeffizienz gemeinsam zu realisieren.
Zusätzlich zum KfW-Zuschuss ist es auch möglich, einen IB-SH-Zuschuss zu beantragen. Da erhält der Privatkunde nochmals ca. 20 Prozent.

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