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Wie lässt sich Energie sparen?

Verbraucherzentrale berät auf der NordBau in Halle 7 zu den Themen Dämmen, Sanieren und Heizen

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zeigte, was bei Gesetzgebungsverfahren alles schiefgehen kann. Dabei sind die Absichten und Inhalte in den Diskussionen in den Hintergrund geraten.

Energieeffizienz bleibt das Gebot der Stunde. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt, welche Maßnahmen tatsächlich zum Energiesparen beitragen.
Losgelöst von der Klimaneutralität ist die Wärmepumpe in fast allen Gebäuden gegenüber der veralteten Öl- und Gas-Brennwerttechnik die effizientere Heizung. Dennoch kann der Betrieb wie bei allen Heizungen durch nachträgliche Wärmedämmungen erheblich sparsamer gestaltet werden. Dazu ist ein guter Wärmeschutz auch ein guter Hitzeschutz. Im Winter sorgt eine gute Dämmung dafür, dass Heizenergie gespart wird und die Wandoberflächen wärmer sind. Das sorgt für Behaglichkeit und schützt vor Schimmel. Im Sommer sorgt eine gute Dämmung für angenehm kühle Innenräume und spart gleichzeitig Energie und Geld für den Betrieb einer Kühlung, die insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden immer häufiger zum Einsatz kommt.

Woran ist gute Dämmung zu erkennen?
Die jeweiligen Wärmeverluste können mit einer nachträglichen Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie mit dem Austausch alter Fenster und Außentüren um ein Vielfaches reduziert werden.
Die Qualität der Dämmung wird vom so genannten U-Wert beschrieben. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Höchstgrenzen für die U-Werte der Gebäudehülle bei energetischen Sanierungen vor. In der Praxis sind oft bessere Werte erreichbar als gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen ist eine finanzielle Förderung möglich.

Richtiges Förderprogramm finden
Wer sein Haus durch eine Sanierung effizienter gestaltet als vom Staat gefordert, kann einen Zuschuss dafür erhalten. Förderfähig sind nachträgliche Wärmedämmungen und der Austausch von Fenstern und Außentüren. Auch die Erneuerung der Heiztechnik z. B. mit einer Wärmepumpe oder einem Wärmenetzanschluss wird finanziell unterstützt.
Die Höhe der Zuschüsse liegt zurzeit bei 15 bis 45 % der Kosten – je nach Maßnahme. Beantragt werden die Zuschüsse online beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Wahlweise kann man anstelle der Zuschüsse eine Steuerermäßigung beantragen. Über drei Jahre verteilt beträgt die Ermäßigung bis zu 20 % der Kosten von energetischen Maßnahmen. Die Höchstsumme beträgt hier derzeit 40.000 Euro pro Wohnhaus. Sollte eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen worden sein, beträgt die Steuerermäßigung derzeit bis zu 50 %.
Die bundesgeförderte Energieberatung ist für Sie da und berät zu allen Energieeinsparungen für Haus und Wohnung. Besuchen Sie die Verbraucherzentrale auf der NordBau oder machen Sie einen Termin für eine Beratung in den Standorten (0431 5909940).

Informationen zum Thema Energiesparen finden Sie bei den kostenfreien Online-Vorträgen unter www.verbraucherzentrale.sh/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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