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Neue Steuervergünstigungen für Wohngebäude

Die Bundesregierung hat einem Schritt zur Förderung des Wohnungsbaus unternommen. Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz beinhaltet auch eine auf sechs Jahre befristete Steuererleichterung für neu errichtete Wohngebäude ab Januar 2024.

„Die Abschreibung stellt einen Anreiz für Bauwillige dar, ihre Bauvorhaben zügig umzusetzen. Wir beraten unsere Kunden und zeigen auf, welche Förderungen in die Finanzierung des Immobilienprojektes eingebunden werden können“, sagt TGI-Geschäftsführer Hendrik Stoltenberg. Als unabhängiger Finanzdienstleister verfügt TGI Finanzpartner über ein großes Netz an Beratern sowie Bankpartnern und berät neutral zu Finanzierungen und Fördermöglichkeiten.

Die degressiven AfA für Wohngebäude soll ab Januar 2024 gelten und ist zunächst bis Ende 2030 befristet. Sie gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Um dem Klimaaspekt gerecht zu werden, müssen diese einen Effizienzstandard 55 oder höher nachweisen. Als weitere Voraussetzung gilt der zeitliche Rahmen: Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Beim Kauf muss die Immobilie bis zum Ende des Fertigungsjahres erworben werden.

„Afa bedeutet Absetzung für Abnutzung“, erklärt Stoltenberg. „Die degressive Regelung in Höhe von sechs Prozent ermöglicht es Bauherren, sechs Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr steuerlich geltend zu machen. In den folgenden Jahren können weitere sechs Prozent des Restwerts abgeschrieben werden.“

Nach dem Gesetzentwurf soll ein Wechsel zur linearen Abschreibung möglich sein. Hierbei handele es sich laut Stoltenberg um jährlich gleichbleibende Abschreibungen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten über eine geschätzte Nutzungsdauer hinweg.

Ein Beispiel: Wenn die Investitionskosten für ein Wohngebäude 400.000 Euro betragen, können im ersten Jahr 24.000 Euro (sechs Prozent von 400.000 Euro) abgeschrieben werden. Der Restwert beläuft sich dann auf 376.000 Euro. Im zweiten Jahr können davon sechs Prozent, also 22.560 Euro abgeschrieben werden usw.

„Das Gesetz sieht vor, dass Investitionskosten schneller abgeschrieben werden können. Damit werden Investitionen in neuen Wohnraum ermöglicht“,

sagt Stoltenberg. Das ist besonders interessant für Investitionen in Immobilien. Für selbst genutzten Wohnraum gibt es zudem eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Auch hierzu berät TGI.

 

 

TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 28
24223 Schwentinental
Telefon 04307/ 82 49 80
www.tgi-partner.de

Text: Ohrt; Foto: adobe stock

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