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Wohneigentum für Familien – verbesserte Förderungen nutzen

Die KfW hat ihre Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Dabei sind die Einkommensgrenzen sowie die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht worden. Eine weitere Förderung betrifft das klimafreundliche Wohnen. TGI Finanzpartner begrüßt diese Erleichterungen für Bauwillige und bietet seine professionelle Unterstützung an.

Seit dem 16. Oktober 2023 gelten die neuen Bedingungen für die Kreditförderung „Wohneigentum für Familien.“ Demnach dürfen Familien, die den Kauf eines Eigenheims planen, ein höheres zu versteuerndes Jahreseinkommen haben als bisher, um für dieses Kreditprogramm in Frage zu kommen.

Die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind wurde von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben, und für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro. Zusätzlich können Familien mit mehr Kindern höhere Kreditbeträge in Anspruch nehmen, die um bis zu 35.000 Euro pro Kind steigen, abhängig von der Anzahl der Kinder.

Wir helfen unseren Kunden dabei, die richtige Förderung für das persönliche Bauprojekt auszuwählen und zu beantragen. Gleichzeitig sehen wir, dass wir diese Förderung in die Finanzierung des Immobilienprojektes einbinden“,

sagt TGI-Geschäftsführer Hendrik Stoltenberg. Als unabhängiger Finanzdienstleister verfügt TGI Finanzpartner über ein großes Netz an Bankpartnern und berät neutral zu Finanzierungen und Fördermöglichkeiten.

Zudem setzt die KfW ihre Förderung für den Bau von neuen umweltfreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden sowie für den Erwerb solcher Gebäude als selbstgenutztes Wohneigentum fort. Hier können auch Bauwillige Förderungen beantragen, die keine minderjährigen Kinder haben. Gefördert wird dabei klimafreundlicher Wohnraum der Kategorien „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Das bedeutet, dass diese Gebäude die Effizienz­haus-Stufe 40 erreichen müssen, also nur 40 Prozent so viel Energie verbrauchen wie ein gesetzlich definiertes Referenzhaus.

Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen, geht aus den Aussagen der KfW hervor, maximal jedoch 240.000 Euro. Hinein fallen die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.

„Es gibt zu den einzelnen Programmen Bestimmungen, wer diese nutzen kann und in welchem Zeitraum diese beantragt werden müssen. Hier helfen wir gerne mit unseren Beratungsleistungen weiter“, sagt Stoltenberg. Informationen gibt es auch auf der Website der KfW (www.kfw.de/300). In jedem Fall ist es sinnvoll, einen Spezialisten wie TGI Finanzpartner zu fragen, um sich bei den Förderungen und Finanzierungen zurechtzufinden und diese in seine eigene Planung einzubinden.

 

 

TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 28
24223 Schwentinental
Telefon 04307/ 82 49 80
www.tgi-partner.de

Text: Ohrt; Foto: adobe stock

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