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Grünes Wohnzimmer
Qualifizierte Landschaftsgärtner engagieren sich für die grünen Seiten des Lebens. Mit ihrer täglichen Arbeit in öffentlichen und privaten Außenanlagen verbinden „Ihre Experten für Garten und Landschaft“ das Ziel, eine intakte und lebenswerte Umwelt zu fördern und sie auch für kommende Generation zu erhalten.
Organisiert sind die anerkannten Fachbetriebe im Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Schleswig-Holstein e. V. (FGL), der sich für die Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit des grünen Berufszweiges stark macht.
Der Beruf des Landschaftsgärtners wird zur Berufung, wenn es darum geht, Natur und Mensch in Einklang zu bringen und dazu beizutragen, bleibende Werte zu schaffen und gleichzeitig ideelle Werte zum Wohle der Umwelt zu bewahren.
Das Tätigkeitsspektrum ist weit. Landschaftsgärtnerische Fachbetriebe gestalten, errichten und pflegen Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden und grüne Oasen im Herzen von Städten und Gemeinden. Sie bauen und warten Sportplätze und begrünen Verkehrsanlagen, Dächer, Fassaden sowie Innenräume. Und sie sind tagtäglich im Dienste von Privatkunden unterwegs, um deren Gärten genauso zu planen, wie sich die Auftraggeber ihr persönliches „grünes Wohnzimmer“ vorstellen.
„Im Prinzip ist alles, was Häuser umgibt, Sache des Landschaftsgärtners – von der Gestaltung über die Ausführung bis hin zur Pflege“, erläutert Achim Meierewert, Geschäftsführer des FGL. „Ob Terrassen-, Wege- oder Schwimmteichbau, Entwässerungsarbeiten oder Beleuchtung von Gärten und Grünanlagen: All dies sind neben den Vegetations- und Pflegearbeiten klassische Aufgaben eines Landschaftgärtners.“
Damit aus Gartenträumen Traumgärten werden, schaffen qualifizierte Landschaftsgärtner in den Außenanlagen ihrer Kunden grüne Gesamtkompositionen. Frei nach dem Motto „Lösungen schaffen statt Möglichkeiten aufgeben“ weisen die Ideen und individuellen Ansprüche des Kunden beim Komponieren eines Gartens die Richtung. Dabei gilt: Auch Zukunftsmusik ist ausdrücklich erlaubt. „Die Planung eines Gartens kann durchaus auf mehrere Jahre angelegt sein“, betont Meierewert. „Auf diese Weise nähern wir uns dem Traumgarten des Kunden Schritt für Schritt, ohne dass der Garten während der Entstehungsphase unfertig wirkt. Dies ist der Vorteil eines fachlich fundierten Gesamtkonzeptes.“ Sei es ein Blumen- und Staudengarten, Wassergarten oder Dachgarten, ein Steingarten, Feng-
Shui-Garten, Wellness- oder naturnaher Garten – grundsätzlich ist für die Experten für Garten und Landschaft alles möglich. Zugunsten einer hohen Ausführungsqualität arbeiten die Landschaftsgärtner bei der Umsetzung der Ideen immer wieder mit kompetenten Partnern aus anderen Disziplinen zusammen, zum Beispiel mit Tischlern und Beleuchtungsexperten.
„Bauen mit Grün – das ist unsere Aufgabe und Kompetenz“, bringt es Meierewert auf den Punkt. „Entscheidend hierbei ist: Der Kunde bekommt alles aus einer Hand und hat in seinem anerkannten landschaftsgärtnerischen Fachbetrieb einen zentralen Ansprechpartner, sozusagen eine grüne Schnittstelle, die alles organisiert und genauestens abstimmt. Auch dies ist einer von vielen Gründen, warum qualifizierte Fachbetriebe im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) auf jeden Fall die erste Wahl sein sollten.“
Mehr als 118 dieser qualifizierten GaLaBau-Betriebe sind im FGL S.-H. organisiert. Nur diejenigen Betriebe, die den strengen Verbandskriterien in den Bereichen Fachkompetenz, Qualität und Zuverlässigkeit gerecht werden, können hier Mitglied werden. Gemeinsames Symbol ist das geschützte Signum des FGL, das die Betriebe als „Ihre Experten für Garten und Landschaft“ ausweist.
„Mit dem Signum und der Mitgliedschaft im Landesverband grenzen sich unsere Mitglieder klar gegenüber den vielen Quereinsteigern in unserer Branche ab, die nicht über die für unseren Beruf so wichtigen Qualifikationen und Kompetenzen verfügen“, erklärt Meierewert und meint hiermit zum Beispiel Hausmeisterdienste, die sich „ohne fachliche Ausbildung“ selbständig machen und neben einer Fülle anderer Dienstleistungen auch Garten- und Landschaftsbau anbieten.“
Die anerkannte Berufsausbildung des Landschaftsgärtners dauert drei Jahre. Sie allein macht jedoch noch kein Verbandsmitglied. Um mit seinem Betrieb dem FGL beitreten zu können, muss der Inhaber entweder persönlich den Meistertitel Fachrichtung GaLaBau besitzen oder mindestens einen Meister mit der entsprechenden Qualifikation in leitender Funktion beschäftigen. Als weiteres Aufnahmekriterium überprüft der Verband an Referenzobjekten der Bewerber die Qualität ihrer Ausführung. „Das Signum des Verbandes bekommt nur der Fachbetrieb, der alle Anforderungen erfüllt. Dies wird auch nach dem Beitritt regelmäßig überprüft. Genau dies macht unser Signum und seine Träger so glaub- und vertrauenswürdig“, so Achim Meierewert.
Foto: ©VDS