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Baustellenabsperrung zur Sicherheit

Unfallgefahren beim Hausbau – so sind Bauherren auf der sicheren Seite

Ob Reihen- oder Fertighaus: Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, sollte nicht nur sich selbst, sondern sämtliche am Bau beteiligten Personen vor Risiken schützen – vor allem, wenn man als Bauherr private und professionelle Bauhelfer beschäftigt. Andernfalls kann ein Unfall auf dem unbebauten Grundstück oder während der Bauphase schnell den finanziellen Ruin des Bauherren bedeuten.

Die Risiken beim Hausbau sind vielfältig: Durch Unwetter oder Feuer verursachte Schäden, aber auch unbeabsichtigte Unfälle können schon während der Bauphase zerstören, was gerade erst aufgebaut wurde. Auch das unfertige Haus selbst stellt eine Gefahrenquelle dar Vorsichtsmaßnahmen wie Warnschilder und Bauzäune können Kinder und andere Unbefugte zwar davon abhalten, das Gelände in einen Abenteuerspielplatz zu verwandeln und sich dabei zu verletzen, doch lässt sich nicht immer verhindern, dass ein Unglück passiert. Mit diesen Versicherungen sind Hausbesitzer in spe finanziell geschützt.

Bauherrenhaftpflicht
Ein Gerüst stürzt auf ein Nachbargebäude, jemand fällt in eine Baugrube oder wird von einem herunterfallenden Hammer getroffen – in solchen Fällen kann das Unfallopfer Schadenersatz vom Bauherrn fordern. Im schlimmsten Fall können die Folgekosten in die Millionen gehen – etwa für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, zur Entschädigung des Arbeitsausfalls oder für Schmerzensgeld. Da der Bauherr bei Verletzung seiner Sicherungspflicht verantwortlich gemacht werden kann, sollten Häuslebauer schon vor Baubeginn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Der Beitrag für die Versicherung richtet sich nach der Höhe der Bausumme.

Bei der Auswahl der Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte man genau darauf zu achten, was im jeweiligen Tarif mitabgesichert ist. In der Bauherrenhaftpflichtversicherung von CosmosDirekt bspw. sind Familien auch bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt, die von beauftragten Architekten und Handwerkern verursacht werden, wodurch eine zusätzliche Rechtschutzversicherung nicht zwingend notwendig ist. Freunde oder Bekannte, die beim Bau mithelfen, sind zwar auch mitversichert, müssen jedoch trotzdem als Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Versäumt der Häuslebauer das, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro.

Gesetzliche Unfallversicherung
Um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, nutzen viele Bauherren die tatkräftige Hilfe von Freunden und Verwandten. Wände werden verputzt, Fliesen verlegt oder Dächer in Eigenregie ausgebaut. Wer dauerhaft oder vorübergehend bei Bauarbeiten hilft, muss spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angemeldet werden, um gesetzlich unfallversichert zu sein. Das betrifft Freunde und Verwandte genauso wie Bekannte, Nachbarn oder Kollegen. Denn gerade beim Eigenbau lauern unvorhergesehene Gefahren, für die der Bauherr die Verantwortung trägt. Verletzt sich bspw. jemand an einer scharfen Kante des Betonmischers oder stürzt in die Baugrube, weil diese nicht ausreichend abgesichert wurde, ist der Bauherr verantwortlich. Die Prämien, die für den jeweiligen Versicherungsschutz fällig werden, richten sich nach den Arbeitsstunden.

Bildrechte: Flickr Baustand vom 12.7.07/ Kornelia Haslbeck/ Bestimmte Rechte vorbehalten

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