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Was tun bei Wasserschäden?

Eine Wohngebäudeversicherung ist unerlässlich für Hauseigentümer. Auch eine Elementarschadenversicherung sollten sie abschließen. Denn ihr Risiko ist kaum kalkulierbar.

Der Dachstuhl musste komplett, die Fassade teilweise erneuert werden. Fünf Monate lang dauerte es, bis das Haus der Familie Kohlenberg wieder hergestellt war. Orkan Kyrill hatte dort im Januar verheerend gewütet.

165.000 Euro kostete allein der Wiederaufbau des Dachstuhls. Ohne Wohngebäudeversicherung, die den Schaden bezahlte, hätte das den finanziellen Ruin der Familie bedeutet. Nach dem Sturm und dem Stress der Hausrenovierung ist schließlich wieder Ruhe ins Leben der Kohlenbergs eingekehrt.

Genauso wie ein heftiger Sturm können auch Feuer und Blitz, Hagel und auslaufendes Leitungswasser enorme Schäden am Haus anrichten. Wenn das passiert, zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Bei Schäden durch Überschwemmung und Starkregen reicht diese Police aber nicht. In diesen Fällen bekommen nur Hausbesitzer Geld, die ihre Police mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert haben. Sie kommt auch für Schäden durch Wasserrückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck auf und kann nur in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Bricht ein Rohr, kann Leitungswasser erhebliche Schäden am Haus anrichten. Dies ist der größte Kostenfaktor für die Wohngebäudeversicherer. So entstanden innerhalb eines Jahres von den mehr als 1,9 Millionen Schäden allein 1,14 Millionen durch Leitungswasser. 610.000 Schäden waren verursacht durch Sturm und 190.000 durch Feuer.

Bei den Versicherungen gibt es keine feste Leistungsobergrenze, sondern die Summe, die ein Versicherer zahlt, wird ständig angepasst. Das ist wichtig, denn für die Summe, mit der man vor zwanzig Jahren noch ein stattliches Haus kaufen konnte, ist heute kaum noch ein Reihenmittelhaus zu haben. Nach einem Totalschaden bekommt der Betroffene also genug Geld von der Versicherung, um sein Haus am gleichen Standort zu den aktuellen Preisen wieder aufbauen zu können.

Einige Versicherer klammern Erdbeben aus dem Schutz aus, einige wenige auch Überschwemmung und Rückstau. Er entsteht, wenn Starkregen die Kanalisation überlastet oder sich Wasser auf der Geländeoberfläche ansammelt, sodass Keller überflutet werden.

Foto: © shutterstock

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