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Steigende Zinsen – günstige Anschlussfinanzierung sichern

Die Zinsen für die Immobilienfinanzierung steigen langsam aber stetig an. So lagen sie beispielsweise zwischen 2014 und 2016 bei zehnjährige Zinsbindungen bei einem Zins von 1,0 bis 1,5 Prozent, heute liegen sie bei gut 4 Prozent. Was bedeutet das nun für die laufende Finanzierung oder einen Neuabschluss? TGI Finanzpartner berät in diesen Fragen.

„Wir beobachten, dass zahlreiche Menschen zurzeit verunsichert sind und nach Möglichkeiten der sicheren Anschlussfinanzierung oder Restschuldabsicherung ihrer laufenden Finanzierung suchen“, sagt TGI-Geschäftsführer Hendrik Stoltenberg. Der unabhängige Finanzexperte kennt sich mit der Situation aus, berät seine Kunden und bezieht dabei auch die Ratschläge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein. Letztere geht davon aus, dass sich „Verbraucherinnen und Verbraucher je nach Ausgangslage infolge gestiegener Bauzinsen auf gravierende Konsequenzen einstellen müssen.“

Grundsätzlich haben Immobilieneigentümer in einer bestehenden Immobilienfinanzierung einen geringen Spielraum, wenn es um den Wechsel der Baufinanzierung oder die Umstellung des Zinssatzes geht. Das sieht allerdings bei der Anschlussfinanzierung oder dem Ablösekredit, also der Tilgung der Restschuld, anders aus. Hier ist der Gestaltungsfreiraum unter Umständen größer.

Grundsätzlich ist ein Ablösekredit ein Neugeschäft aus Sicht des Kreditgebers. Daher muss dieser die Kreditvergabe absichern“,

weiß Stoltenberg. Allerdings hängt es beim laufenden Annuitätendarlehen von der Vertragsgestaltung ab, ob eine neue Kreditprüfung durchgeführt werden muss. Da spielt auch mit rein, ob es negative Veränderungen in Bezug auf die Immobilie selber oder auf den Kreditnehmer gibt. „Grundsätzlich sind lange Laufzeiten und eine bisher geleistete hohe Tilgung der Raten gut. Denn je niedriger die Restschuld am Ende der Zinsbindung ist, desto niedriger sind auch die Zinsen, die für den Ablösekredit oder die neue Zinsvereinbarung gezahlt werden müssen“, sagt Stoltenbeg.

Es gibt für Kreditnehmer noch eine weitere Möglichkeit, sich langfristig einen moderaten Zins für ihre Anschlussfinanzierung oder ihre Umschuldung zu sichern: das sogenannte Forward-Darlehen. Damit vereinbart der Darlehensnehmer noch vor Auslaufen der aktuellen Sollzinsbindung eine neue Zinsfestschreibung und sichert sich das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Laufzeit. Bereits bis zu fünf Jahre im Voraus kann er damit die Anschlusszinsvereinbarung für das laufende Darlehen abschließen. „Wir prüfen im Rahmen einer Beratung, ob der Abschluss eines solchen Forward-Darlehens für Sie als Kunde geeignet sein kann“, bietet Stoltenberg an. Möglicherweise kann zudem ein bestehendes Darlehen, welches bereits zehn Jahre läuft, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten umgeschuldet werden. Dann bietet diese Möglichkeit gemeinsam mit dem Forward-Darlehen zusammen die Chance, die Zinsbindung vorausschauend zu vergünstigen.

Auch bei Neuverträgen ist es sinnvoll, sich von Anfang an nicht nur mit dem Annuitätendarlehen, sondern mit der dann verbleibenden Restschuld auseinanderzusetzen. In jedem Fall müssten Verbraucher und Verbraucherinnen im Auge haben, wann ihre Zinsbindung auslaufe und wie hoch die für diesen Zeitpunkt errechnete Restschuld dann sein werde, rät ebenfalls die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Und sie empfiehlt, sich seriös beraten zu lassen.

„Wir schauen uns die Situation an und gleichen sie mit verschiedenen Möglichkeiten ab“, sagt Stoltenberg. Als unabhängige Berater können die Experten von TGI umfassend und neutral über individuelle Chancen und Risiken informieren – sei es, dass eine neue Immobilienfinanzierung ansteht oder eine Anschlussfinanzierung oder dass die Furcht besteht, dass die bestehende Immobilienfinanzierung ins Wanken gerät.

TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 28
24223 Schwentinental
Telefon 04307/ 82 49 80
www.tgi-partner.de

Text: Hilke Orth

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