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Partner Ihres Vertrauens

Ein Haus zu bauen ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Sie will gut geplant und durchdacht sein. Wohl dem, der einen erfahrenen Experten zur Seite hat. Am Ende sparen Sie damit nicht nur kostbare Zeit, sondern auch bares Geld.

Der Architekt ist Partner des Vertrauens – als Ideengeber, Planer, Berater und Treuhänder von Wohnvorstellungen und Lebenswünschen.

Individuelle Planung
Architektenhäuser orientieren sich ganz an den Anforderungen und persönlichen Vorlieben des Bauherrn. Das gilt sowohl für das Design als auch die Raumaufteilung, die Ausstattung und den Einsatz der verwendeten Materialien. Eine Umfrage des Berliner Instituts Spreefeld unter mehr als 1.000 Bauherren hat ergeben, dass private Bauherren mit Architekten weit bessere Erfahrungen machen als mit Bauträgern. Wo liegen die Vorteile?

Sachwalter des Bauherren
Der freie Architekt ist dazu verpflichtet, „Sachwalter“ des Bauherrn zu sein. Das bedeutet konkret, dass er frei und unabhängig ist. Er ist seinem Bauherrn gegenüber verpflichtet, ihn unabhängig zu beraten, die für den Bau wirtschaftlich und fachlich geeignetsten Baufirmen zu empfehlen, gegebenenfalls neue Bauprodukte vorzustellen und die Bauausführung zu überwachen. Er ist mit Bauvorschriften vertraut, weiß mit Behörden und Handwerkern umzugehen und vertritt vor allen Beteiligten ausschließlich die Interessen seines Bauherrn.

Zuverlässige Handwerker
Der Architekt vergibt die Aufträge an Einzelgewerke, was er maßgeschneidert an den finanziellen Möglichkeiten seines Auftraggebers orientiert. Er berät, der Bauherr entscheidet. Ein Vorteil ist die Zusammenarbeit mit Firmen, die vom Architekten vorgeschlagen werden. Hier kann der Bauherr vom Erfahrungsschatz des Architekten profitieren, der auf einen Pool von guten Handwerkern zurückgreifen kann. So werden Baumängel und Nachbesserungen von vornherein vermieden.
Bauherren, die mit Architekten als Treuhänder arbeiten, erhalten die Handwerkerpreise günstiger. Der ausführende Betrieb hat seinen kalkulierten Preis für eine bestimmte exakt definierte Arbeit. Diese kann er dem Architekten anbieten. Hinzu kommt, dass der Architekt genaue Leistungsverzeichnisse erstellt, mehrere Angebote einholt und prüft. Er vergleicht diese nicht nur anhand von Kosten, sondern auch nach Qualität und Vollständigkeit.

Regelmäßige Bauüberwachung
Zu den Aufgaben eines freien Architekten gehört auch die Bauüberwachung. Auf sie entfallen 31 Prozent des Gesamthonorars. Dazu zählen die Koordination der einzelnen Gewerke sowie die Überprüfung, ob diese entsprechend dem Stand der Technik, mit der geforderten Qualität und nach der vereinbarten Planung und Beschreibung gebaut werden. Es wird ein Zeitplan erarbeitet, dessen Einhaltung streng überwacht wird.
Sollten Mängel auftreten, wird die sofortige Beseitigung eingefordert. Ebenso erfahren Bauherren Unterstützung bei der vertragsgemäßen Abnahme der Leistungen. Des Weiteren gehört neben dem Erstellen von Aufmaßen zusammen mit den Baufirmen vor Ort die Überprüfung der Rechnungen auf ihre fachliche und rechnerische Richtigkeit dazu. Während der Hauptbauphase muss der Bauleiter nach Bedarf täglich, oft sogar mehrmals täglich vor Ort auf der Baustelle sein. So hat er die Kontrolle über Kosten und Termine.

Festgeschriebene Honorare
Die Architekten-Honorare sind vom Gesetzgeber in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) klar und verbindlich festgeschrieben. Das heißt, dass alle Architekten auf derselben Honorarbasis arbeiten. Sie bieten ihre Leistung also nicht in einem Preiswettberb, sondern einzig und allein in einem Qualitätswettbewerb an.

Text: MP

Fotos: Mißfeldt Krass Architekten und Wohlenberg Architekten

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