Betreten für Unbefugte verboten
Unerwünschten Besuchern sollten Sie das Betreten Ihres Grundstücks durch eine Einfriedung – d.h. einen Zaun oder eine Hecke – erschweren. Die Einfriedung ist die erste Barriere und stellt eine juristische Grenze dar. Damit die äußere Absicherung auch sicher ist, sollte…
