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Baufinanzierung in der Probezeit

Sie sind in der Probezeit und möchten eine Immobilie kaufen oder modernisieren? Eine Baufinanzierung ist durchaus möglich, doch den Immobilienkredit in der Probezeit auch zu bekommen, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. TGI Finanzpartner erklärt die Zusammenhänge.

„Bei der Finanzierungszusage achten die Banken auf die Bonität des Kunden und hierzu gehören nun einmal der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens und die Entfristung des Arbeitsvertrages“, erläutert TGI- Geschäftsführer Hendrik Stoltenberg. Wegen der kurzfristigen Kündigungsfrist während der Probezeit sehen die Banken ein großes Risiko bei der Kreditvergabe.
Dieses Risiko besteht im Übrigen auch für den Kreditnehmer. Wenn es mit der neuen Beschäftigung doch nicht funktioniert, steht dieser schlimmstenfalls ohne Einkommen und mit einem Kredit dar, dessen Tilgungsraten er nicht zahlen kann. Hinzu kommt folgendes Risiko: Wenn die Bank den Kredit ermöglicht hat und ihn erst nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit auszahlen will, kann die Auszahlung verweigert werden, wenn die Probezeit nicht bestanden wird; allerdings wird dann eine teure Nichtabnahmeentschädigung fällig.

Da Probezeit nicht gleich Probezeit ist, stellt sich die Situation besser dar, wenn der Arbeitnehmer die Anstellung gewechselt hat, um sich zu verbessern. Die Kreditwürdigkeit wird unterstrichen, wenn ein nahtloser Arbeitgeberwechsel erfolgt und bestenfalls damit eine Gehaltserhöhung einhergeht. „Wir besprechen mit unseren Kunden die Situation, errechnen das mögliche Finanzierungsvolumen sowie die Rate und sehen dann, ob sich der Kunde die Finanzierung auch langfristig leisten kann. Zwar möchten wir seinen Traum vom Eigenheim unterstützen, ihn aber vor Überschuldung bewahren“, sagt Stoltenberg. In die Berechnung werden neben der gegenwärtigen Gehaltssituation Bedingungen wie Eigenkapital, Lebenssituation und -planung mit einbezogen.

Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist die Baufinanzierung während der Probezeit möglich. Hilfreich ist dabei ein zweiter Kreditnehmer, beispielsweise der Partner, der ein regelmäßiges Einkommen hat und sich nicht in der Probezeit befindet. Ein hoher Betrag als Eigenkapital bietet Sicherheit und kann die Chancen auf die Kreditvergabe erhöhen, ebenso ein Bürge, der selbst eine positive Bonität vorweisen kann. „Sollten Sie diese Sicherheiten nicht haben, ist es unwahrscheinlich, dass die Bank Ihnen einen Kredit anbietet. In diesem Fall raten wir dazu, das Ende der Probezeit abzuwarten. Kommen Sie zu uns und holen Sie sich unseren Rat ein“, empfiehlt Stoltenberg. Als einer der größeren Finanzdienstleister in Schleswig-Holstein verfügt TGI über ein großes Netz an Bankpartnern und die Berater von TGI wissen genau, worauf es bei der Baufinanzierung ankommt.

 

TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 28
24223 Schwentinental
Telefon 04307/ 82 49 80
www.tgi-partner.de

 

Text: Ohrt; Foto: ©TGI

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