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Aktuelle Fördergelder

Hausbesitzer oder solche, die es werden wollen, haben die Auswahl unter mehreren attraktiven Förderangeboten. Vom Erwerb über Bau oder Sanierung bis hin zu speziellen Baumaßnahmen zu Barrierefreiheit oder Einbruchschutz. Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Förderungen.

Der Staat unterstützt beim Aufbau von Eigenmitteln für das Eigenheim. Dazu zählen Wohnungsbauprämie, vermögenswirksame Leistungen und Wohn-Riester. Aber nicht nur beim Ansparen, sondern auch beim Abzahlen der Finanzierung hilft die Ries­ter-Förderung. Eine der wohl bekanntesten Förderungen ist das Bau-Kindergeld. Nach Auslaufen dieser Förderung ist im April dieses Jahres im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung ein Förderprogramm mit einigen Anpassungen in Kraft getreten. Sogenannte Schwellenhaushalte erhalten für Neubau, Ersterwerb von Wohneigentum oder einer gebrauchten Immobilie ein für 20 Jahre zinsfreies Darlehen bis zu 100.000 Euro bei einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent. Das gilt allerdings nur bei Selbstnutzung.
Im Zuge des im vergangenen Herbst verabschiedeten Klimapakets der Bundesregierung sind unter anderem Investitions- und Tilgungszuschüsse angehoben und eine steuerliche Förderung für das energetische Sanieren oder Bauen von Häusern eingeführt worden.
Am 1. Juli ist zudem die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Mit dieser wird die Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz bei Bau oder Sanierung nach speziellen Energieeffizienzstandards gefördert.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Einzelmaßnahmen für das energieeffiziente Sanieren. Etwa Förderungen für die Dämmung von Fassade und Dach, die Erneuerung der Fenster sowie den Einbau einer Heizungsanlage, einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. Diese Förderungen sind im KfW-Portal (www.kfw.de) zu finden.
Das Bundesbauministerium stellt für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden, in diesem Jahr 130 Millionen Euro zur Verfügung. Für beispielsweise den Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder den Einbau von Aufzügen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ gibt es 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro).
Gemeinsam mit der KfW bezuschusst das Bundesbauministerium auch Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden mit bis zu 1.600 Euro. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.
Auch die IB.SH betreut im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein einige Förderprogramme. So erhalten beispielsweise Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein Förderungen für energetische Maßnahmen zur CO2-Reduktion oder zu barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen sowie weitere Modernisierungszuschüsse (www.ib-sh.de).
Es lohnt sich in jedem Fall, sich über diese und weitere Fördermöglichkeiten zu informieren.

Text: Ohrt; Foto: ©Shutterstock

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