So wissen Bauherren, was sie bekommen und was es kostet

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Baubeschreibung und Zahlungsplan gründlich prüfen lassen

Am Anfang jedes Eigenheims steht die Baubeschreibung. Mit ihr lassen sich Angebote von Baufirmen vergleichen. Sie zeigt, welche Leistungen im Preis enthalten sind – und welche nicht.

„Bauherren haben das Recht auf eine umfassende Baubeschreibung, wenn nicht die zentralen Planungsvorgaben von ihrem eigenen Architekten stammen“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB). Die Baubeschreibung muss sehr konkret sein und wird im Normalfall später zur Vertragsbasis.
„Wer einen Vertrag abgeschlossen hat, sollte keine Vorauskasse leisten“, betont Freitag. „Am Bau gilt ‚Zahlung nach Abnahme‘, also nach erbrachter Leistung.“ Abschläge darf es zwar geben, aber auch die Raten des Zahlungsplans dürfen den Wert des zugehörigen Bautenstands nicht übersteigen. „Baubeschreibung und Zahlungsplan“, rät Freitag, „sollte man von einem firmenunabhängigen Sachverständigen, etwa aus dem Netzwerk des VPB, gründlich prüfen lassen.“

Foto: Verband Privater Bauherren e.V.

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