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Photovoltaikanlagen für alle
Rechtliche Vereinfachungen für Steckersolargeräte
Die weltweit erste Norm für Steckersolargeräte (sogenannte Balkonsolarkraftwerke) ist ab sofort erhältlich. Mit der Veröffentlichung der DIN-Norm wird Rechtssicherheit für Produzenten, Händler und Endverbraucher geschaffen.
Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert, was ein Steckersolargerät ist, und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Solarmodule per Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden dürfen. Mitarbeitende und Mitglieder des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben an der Erarbeitung dieser weltweit ersten Produktnorm für Steckersolargeräte über mehrere Jahre mitgewirkt.
Im Unterschied zu Photovoltaikanlagen sind Steckersolargeräte so konzipiert, dass sie von Laien anschließbar und nutzbar sind, weil die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) begrenzt sind. Eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und der Personen im Haushalt ist damit praktisch auszuschließen. Die rechtlichen Vereinfachungen gelten für Steckersolargeräte aus typischerweise ein bis zwei Standardsolarmodulen (je rund 400 Watt) mit insgesamt bis zu 960 Watt Modulleistung und einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung.
Bei Photovoltaiksystemen mit höherer Leistung ist weiterhin der Anschluss durch einen Elektrofachbetrieb nötig, damit die Elektroinstallation vor Überlastung geschützt werden kann. Bei mehr als 2.000 Watt Modulleistung ist auch die Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.
Carsten Körnig vom BSW-Solar begrüßt die Veröffentlichung der Produktnorm: „Die DIN-Norm für Steckersolargeräte sorgt für Rechtssicherheit bei Produzenten, Händlern und Endverbrauchern und stärkt ein seit einigen Jahren stark wachsendes Marktsegment. Steckersolargeräte sind eine schöne Möglichkeit für Millionen Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen in Mehrfamilienhäusern, aktiv an der Energiewende zu partizipieren.“
Insgesamt sind in Deutschland rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von rund 1,14 Gigawattpeak bei der Bundesnetzagentur gemeldet.
Steckersolargeräte werden zunehmend auch in Kombination mit Kleinstspeichern genutzt. Anders als bei Steckersolargeräten ohne Batterie, ist bei der Kombination mit einem Speicher in der Regel auch eine Elektrofachkraft für die Installation eines Stromsensors nötig.
Während Steckersolargeräte lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen, sind Batteriespeicher zusätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Für Kleinstspeicher soll dies nach einer geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) im Laufe des Jahres 2026 entfallen. Einige Netzbetreiber verzichten darauf schon jetzt.
