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Unterlagen in die eigene Hand nehmen

Am 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Demnach müssen Baufirmen den privaten Bauherren schlüsselfertiger Häuser und Bauträgerobjekte viele für das Objekt nötige Berechnungen und Pläne für ihr Bauvorhaben zur Verfügung stellen und auch übergeben.

Dieser sogenannte Unterlagenherstellungs- und -herausgabeanspruch, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), ist ein wichtiger Punkt des neuen Verbraucherschutzes am Bau. Denn bisher war es durchaus üblich, dass Bauherren, die schlüsselfertig bauten, weder Pläne noch Berechnungen zu sehen oder übergeben bekamen. Das ändert sich nun. Allerdings hat die Sache auch einen Haken: Baufirmen müssen nämlich nur die Unterlagen herausgeben, die nötig sind, um gegenüber den Behörden zu belegen, dass der Bau alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt.

Können die Bauherren allerdings davon ausgehen, dass die Baufirma auch die Förderbedingungen etwa für KfW-Zuschüsse umsetzt und einhält, erstreckt sich der Anspruch auch auf jene Unterlagen, die – zum Beispiel – der KfW beweisen, dass ihre Zuschüsse oder Darlehen ordnungsgemäß eingesetzt wurden. Für manche anderen Pläne gilt der Anspruch nicht, obwohl sie individuell wichtig sein können.

Pläne für einen wasserdichten Keller sind für die Behörden meist irrelevant, für die Bauherren aber wichtig, ebenso wie beispielsweise Berechnungen zum erhöhten Schallschutz. Die Herstellung und die Herausgabe zusätzlicher Pläne müssen also in Zukunft weiterhin vertraglich und individuell vereinbart – und bezahlt – werden.

(Foto: ©VPB)

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