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KfW-Förderungen beantragen

KfW-Förderungen beantragen

Für den Einbruchschutz und für die Barrierereduzierung stehen in diesem Jahr wieder
Fördermittel über die KfW-Bank zur Verfügung.

Die Zahl der Einbrüche in Deutschland nimmt weiterhin zu. Da rund ein Drittel der Täter an den Sicherungsmaßnahmen scheitern, sollten mechanische Sicherungen an oberster Stelle der Planungen für Einbruchschutzmaßnahmen stehen.

Seit Anfang Januar dieses Jahres können private Eigentümer und Mieter wieder bei der KfW Zuschüsse oder bei der Hausbank Kredite für Maßnahmen zum Einbruchschutz beantragen. Gefördert wird der Einbruchschutz in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Für die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand steht ebenfalls ein Investitionszuschuss zur Verfügung. Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ sollen entsprechende bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden gefördert werden. Profitieren können davon alle Altersgruppen: ältere Menschen, die möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben können, behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen sowie Familien mit Kindern. Gefördert wird auch der Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“.

„Wir begrüßen die Aufnahme der Fördermöglichkeiten außerordentlich. Diese werden neue Impulse für den Bestandsbau geben“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein. Die erforderlichen Unterlagen und Informationen können auch in der Verbandsgeschäftsstelle angefragt werden.

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