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Startschuss für Baukindergeld

Familien können seit dem 18. September 2018 Baukindergeld beantragen. Das hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitgeteilt. Damit erfüllt die Bundesregierung eine langjährige Forderung der Bauwirtschaft.

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) kritisiert die vergleichsweise geringe Wohneigentumsquote insbesondere bei jungen Familien in Deutschland. „Mit dem Startschuss 18. September herrscht endlich Planungssicherheit bei der Wohneigentumsförderung für Baufamilien“, so die Geschäftsführer Achim Hannott und Georg Lange. „Das neue Baukindergeld könnte mit seiner langen Laufzeit von zehn Jahren und seiner starken sozialen Komponente sogar wirksamer und zielgerichteter werden, als die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage.“
Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. Dabei wird das Baukindergeld bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind gewährt. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.
Familien können das Baukindergeld seit dem 18. September bei der KfW Bankengruppe online unter der Adresse www.kfw.de/info-zuschussportal beantragen.

Foto: ©Shutterstock

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