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Grundstücksteilung

ANZEIGE Wird ein bereits bebautes Grundstück nachträglich geteilt, um einen Teil separat zu veräußern, so wird ein Hinzuziehen eines Architekten nicht mehr gefordert. Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht sinnvoll wäre.

Durch die nachträgliche Teilung können rechtswidrige Grenzverläufe entstehen, die schwer bis gar nicht zu heilen sind.

Pfeifenkopf-Grundstück
In einer älteren Siedlung sollen Pfeifenkopf-Grundstücke abgetrennt werden, um eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen. Die Gebäudestruktur entlang der Straße weist drei Meter Abstand zu den seitlichen Grundstücksgrenzen auf. Die Abstandflächen zur natürlichen Belichtung und Belüftung müssen auf dem eigenen Grundstück oder auf öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen liegen. Die Abstandflächen des Altgebäudes sind in Gelb dargestellt.
Wird dieses Grundstück nun nachträglich geteilt, ist eine seitlich am Bestandsbau vorbeiführende Erschließung über einen Weg bis zum hinteren Grundstücksteil erforderlich. Wenn dieser Weg dem hinteren Grundstück zugeschlagen wird, verliert das vordere Gebäude seine Abstandfläche, da die rot / gelb schraffierte Fläche nicht mehr auf dem eigenen Grundstück liegt.
Tipp: Lassen Sie vor einer geplanten Grundstücksteilung eines bebauten Grundstückes den geplanten Grenzverlauf durch einen Architekten prüfen. Möglicherweise kann der Bestand vor einer Teilung durch entsprechende Baulasten öffentlich-rechtlich abgesichert werden. Wird dies vor dem Verkauf versäumt, lässt es sich ohne Zustimmung des neuen Eigentümers zu einer nachträglichen Baulasteintragung nur schwer heilen. Dann bliebe nur die Herstellung baurechtskonformer Zustände durch die Ausbildung einer äußeren Brandwand am östlichen Giebel des Altbaus.
Dies beinhaltet das Schließen sämtlicher Fenster und Türen mit Brandschutzanforderung und eine Ausführung des gesamten Giebels in Mauerwerk bis unter die Dachpfanne. Eventuell entfallene Fenster müssen in Dachschrägen neu erstellt werden, um Aufenthaltsräume weiterhin belüften und belichten zu können. Alternativ können auch drei Meter des Gebäudes abgerissen werden. Beides wahrlich keine attraktiven Lösungen.

Anbau über Eck
Auf einem Grundstück stehen zwei Gebäude, die über Eck zusammenstoßen. Diese sollen in zwei Flurstücke aufgeteilt werden. Im Beispiel sind die Dachstühle miteinander verbunden und Fenster in den zukünftigen Grenzwänden vorhanden. Dies macht bei einer Realteilung kostspielige und unattraktive Baumaßnahmen erforderlich. In diesem Fall wird eine Teilung nach Wohungseigentumsgesetz (WEG) empfohlen. Somit können alle Fenster erhalten bleiben.
Generell geraten wird im Fall einer geplanten Grundstücksteilung und Veräußerung oder bei Erwerb eines geteilten Grundstücks frühzeitig das Baulastenverzeichnis einzusehen und den Rat eines Architekten einzuholen.

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