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Baufinanzierung bei Kurzarbeit?

ANZEIGE Bedingt durch die Corona-Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit und erhalten lediglich 67 Prozent ihres Realeinkommens. „Die Aufnahme einer Baufinanzierung kann dennoch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen“, erläutert TGI-Geschäftsführer Hendrik Stoltenberg.

Bei der Finanzierungszusage achten die Banken auf die Bonität des Kunden. Sie brauchen hierfür den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens und eines entfristeten Arbeitsvertrages. Im Vergleich zu Menschen ohne feste Anstellung können Kurzzeitarbeiter ein solches Arbeitsverhältnis nachweisen. Allerdings wird genau auf die individuelle Situation geschaut, denn Kurzarbeit ist nicht gleich Kurzarbeit. „Es wird geprüft, wie lange der Betroffene bereits Kurzarbeitsgeld erhält, ob die volle Summe ausgezahlt wird und ob der Arbeitgeber den Betrag aufstockt“, so Stoltenberg. Auch ist relevant, um welche Branche und welchen Arbeitgeber es sich handelt, denn hieraus lassen sich Perspektiven ableiten. Zudem hat jede Bank eine eigene Vorgehensweise und eigene Richtlinien. Und da kommen die TGI-Finanzexperten ins Spiel.

„Wir helfen unseren Kunden bei der von einigen Banken geforderten Stellungnahme.Außerdem besprechen wir die Lebenssituation und -planung und errechnen das mögliche Finanzierungsvolumen samt Fördermittelmöglichkeiten sowie die Rate, um langfristig die Liquidität sicherzustellen“, sagt Stoltenberg. Hilfreich sind in jedem Fall ein zweiter Kreditnehmer mit regelmäßigen Einkommen, ein hoher Betrag als Eigenkapital oder ein Bürge mit positiver Bonität. „Kommen Sie zu uns und holen Sie sich unseren Rat ein“, empfiehlt Stoltenberg. Als einer der größeren Finanzdienstleister in Schleswig-Holstein verfügt TGI über ein großes Netz an Bankpartnern, und die Berater von TGI wissen genau, worauf es bei der Baufinanzierung ankommt.

 

TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 28
24223 Schwentinental
Telefon 04307 / 82 49 80
www.tgi-partner.de

Hendrik Stoltenberg
Heinrich N. Clausen Weg 1
24986 Mittelangeln OT Satrup
Telefon 04633 / 9 68 93 44

Text: Orth; Foto: ©TGI

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