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Wohnung ohne „Bauland-Verbrauch“

In vielen Regionen ist Bauland kaum noch verfügbar – und wenn es verfügbar ist, kaum noch bezahlbar. Insbesondere in Städten wie Kiel oder Lübeck fehlt bezahlbarer Wohnraum an allen Ecken und Enden. Dabei verfügen viele Immobilienbesitzer über einen „Baugrund“ mit besten Perspektiven: das Dach.

„Neben bisher ungenutzten Dachböden steckt ein enormes zusätzliches Wohnraum-Potenzial in der Aufstockung bestehender Gebäude“, weiß Jan Juraschek vom Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein. „Aufgrund des dringend benötigten Wohnraums stehen die Chancen zur Genehmigung der Maßnahmen derzeit gut.“ Selbst in Ballungsräumen kann hier neuer Wohnraum entstehen, ohne in die Fläche zu verdichten. Der Ausbau eines bisher ungenutzten Dachbodens setzt voraus, dass die geplante Raumhöhe für Wohnzwecke ausreichend ist. Im selben Zuge ist zu prüfen, ob die Gebäudestatik eine Aufstockung zulässt. „Einer der ersten Schritte bei der Planung sollte in jedem Fall auch die Prüfung des bestehenden Tragwerks, also des Dachstuhls sein“, rät Juraschek.
Sofern die Raumhöhe nicht ausreicht, muss bei der zuständigen Baubehörde nachgefragt werden, ob eine Änderung der Dachneigung oder eine Erhöhung des Kniestocks (Drempel) möglich ist, da sich bei beiden Maßnahmen die Bauhöhe des Gebäudes ändert. Gleiches gilt natürlich, wenn ein bestehendes Flachdach durch ein Steildach oder sogar mit einem eigenen Penthouse aufgestockt werden soll. Es ist sinnvoll, schon zu Beginn der Planungsphase neben Haustechnikern für die Versorgung des zusätzlichen Wohnraums mit Energie, Wasser und Wärme auch den Dachdecker-Fachbetrieb einzubinden. Gerade wenn es um die architektonische Gestaltung der geplanten Aufstockung geht, kann der Dachdecker hier zu den technisch machbaren Möglichkeiten seine Erfahrung einbringen.
„Die Dach-Gestaltung beginnt mit der Belichtung durch Dachfenster, zusätzliche Gauben oder sogar Dachterrassen und Dachbalkone und reicht bis zu den optischen Aspekten der Eindeckung“, so der Dach-Experte. Ein solches „Hand-in-Hand-Arbeiten“ von Dachdecker und Architekt kommt einem späteren reibungslosen Bauablauf zugute.
Der so geschaffene Wohnraum kann auch aus finanzieller Sicht reizvoll sein. Selbstgenutzt fällt für diese Wohnung keine Grunderwerbssteuer an. Eine Vermietung kann für die Hausbesitzer eine zusätzliche Altersvorsorge darstellen.

Fotos: VELUX Deutschland GmbH, privat

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