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Verlängerter Arm der Polizei

Die Landespolizei Schleswig-Holstein bindet zertifizierte Fachbetriebe ein, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Beratung in Sachen Einbruchschutz sicherzustellen. 

„Das beste Produkt nützt gar nichts, wenn es falsch angebracht ist. Dafür benötigt man unabdingbar den Facherrichter“, betont Kay Katzenmeier, sicherungstechnischer Fachberater der Polizei. „Die Hälfte der Sicherungsmaßnahmen ist falsch eingebaut“, weiß er aus dem polizeilichen Alltag.

Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, werden Tischlereien, Metall-, Glas- und Rollladenbauer im regelmäßigen Turnus von der Polizei und über die Qualitätsgemeinschaft Sicherungstechnik Nord (QSN) in Sachen mechanische Sicherungseinrichtungen fortgebildet. Gleiches gilt für VdS-zertifizierte Elektrobetriebe im Bereich Überfall- und Einbruchmeldeanlagen. „Erst wenn ein Betrieb die Qualifizierung erreicht hat, bekommt er eine Urkunde und wird in unseren Empfehlungskatalog aufgenommen“, so Katzenmeier.

Verbraucher haben dadurch die Auswahl unter mehreren zuverlässigen und vertrauenswürdigen Betrieben aus der Region. Die polizeilich anerkannten Errichterbetriebe können nicht nur die richtigen und sinnvollen einbruchhemmenden Produkte vorstellen, sondern auch einen qualifizierten Einbau auf Grundlage der polizeilichen Vorbeugungsprogramme vornehmen. Die Erstberatung ist übrigens kostenlos.

Die Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen haben sich verpflichtet, die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten und eine fachgerechte Montage durch eigene Fachkräfte vorzunehmen.

Die Facherrichter von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen haben qualifiziertes Fachpersonal, um Alarmanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu installieren, instandzuhalten und zu warten. Ferner bieten sie einen ständigen Wartungs- und Instandhaltungsdienst an.

„Parallel zur Fortbildung nehmen die Fachfirmen an einem Seminar teil, bei dem es um die Beratungspraxis der Polizei geht“, so Kay Katzenmeier. „So können sie nicht nur das rein Technische umsetzten, sondern auch das polizeilich Wichtige. Es geht darum, wie die Täter handeln und wie die polizeiliche Empfehlungspraxis aussieht.“

Foto: Frahm

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