Umsonst gibt es das nicht!
Herr und Frau W. waren froh. Endlich sollte es einen neuen Wintergarten für sie geben. Das Angebot war verlockend, denn die Kosten von rund 28.000 Euro würden ihnen zum großen Teil erstattet wenn sie ihren Wintergarten als Referenz für interessierte Kunden zur Besichtigung zur Verfügung stellten.
Vorsicht vor Refinanzierungs-Modellen beim Kauf eines Wintergartens
Als Referenz-Wintergarten bekämen die Besitzer, so die Baufirma, jeweils einen Obolus, durch den die Finanzierung sichergestellt werde.
Kurz vor der Unterschrift kam es Frau W. in den Sinn, doch einmal bei der Verbraucherzentrale nachzufragen, ob die Firma dort bekannt und ob das Finanzierungs-Modell erprobt sei. Ein Glück für die Eheleute, denn dort war die Baufirma längst als schwarzes Schaf bekannt. Eine Refinanzierung habe noch nie geklappt und werde auch im Vertrag nicht zugesichert. Nach Preisvergleichen seien die Wintergärten überteuert.
Ein Rat, der gerade noch rechtzeitig kam. Aber auch, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, die juristischen Experten am Beratungstelefon der Verbraucherzentrale kennen manchen Weg, aus einem ungewollten Vertrag wieder auszusteigen.