Neue Verordnungen beachten!
EnEV-Novelle und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz starten 2009
“Selten war die Lage für private Bauherren so irritierend wie im Augenblick”, kritisiert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB).
Staat und EU arbeiten an mehreren Gesetzen und Verordnungen, die das Bauen im Jahr 2009 erheblich beeinflussen. Allen voran sorgt die Energieeinsparverordnung (EnEV) für Verunsicherung. Wann wird sie verabschiedet? Wann tritt sie in Kraft? Was bringt sie für Bauherren, was für modernisierungswillige Althausbesitzer?
“Sicher ist im Augenblick nur eines: Bauen wir erheblich komplexer,” so Thomas Penningh. Bevor die EnEV 2009 – voraussichtlich am 1. Juli – in Kraft treten kann, muss zunächst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novelliert werden. Es schafft die Grundlagen für die Energieeinsparverordnung. Diese wiederum wurde bereits mehrfach fortgeschrieben: 2002, 2004 und zuletzt im Oktober 2007. Damals führte der Staat die Energieausweise für Altbauten verbindlich ein.
Mit der Novelle 2009 soll nun der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Neubauten und sanierten Altbauten um 30 Prozent gegenüber bisherigem Standard gesenkt werden. Großzügige An- und Erweiterungsbauten sowie umfassende Außenhautsanierungen müssen Neubaustandard entsprechen.
Aber dabei bleibt es nicht. Bereits in drei Jahren haben die Bundesministerien die EnEV 2012 im Blick. Dann sollen die energetischen Anforderungen nochmals um weitere 30 Prozent verschärft werden.
Bereits am 1. Januar 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft. Es schreibt den Einsatz von regenerativen Energien im Neubau vor. Wer heute baut, der muss also mehrere Verordnungen beachten. Reicht er im ersten Halbjahr 2009 seinen Bauantrag ein, dann gelten andere Bestimmungen als für jene Bauherren, die erst im zweiten Halbjahr 2009 ihren Hausbau genehmigen lassen.
Schwere Zeiten für Hausbauer und Modernisierer. Woran sollen sie sich orientieren? Architekt und Bausachverständiger Penningh erläutert das Dilemma: “Wer heute baut oder auch saniert, der muss sich nach der EnEV 2007 richten. Das heißt, bereits Mitte des Jahres, wenn die EnEV 2009 greift, ist sein Neubau energetisch überholt. Und gilt erst die EnEV 2012, dann besitzt der Bauherr des dann gerade einmal drei Jahre alten Hauses rein rechnerisch eine Energieschleuder.”
“Wer neu baut, der sollte auf alle Fälle schon den Standard der neuen EnEV 2009 einhalten,” so Verbraucherschützer Penningh. “Erneuerbare Energien muss man seit Jahresbeginn ohnehin einplanen. Das ist auch sinnvoll.”
“Vorsicht müssen Käufer schlüsselfertiger Immobilien walten lassen. Meist wird im Bauvertrag der Stand der Energieeinsparverordnung bei Vertragsschluss festgeschrieben. Maßgeblich für die anzuwendende Fassung der EnEV ist aber immer der Zeitpunkt der Bauantragsstellung oder Bauanzeige. Vergeht zwischen Vertragsunterzeichnung und Bau längere Zeit, in der die EnEV verschärft wird, dann hinkt das Haus später energetisch hinter seiner Zeit her und muss nachgerüstet werden. Unternehmer und Bauherr streiten sich dann darüber, wer die Nachrüstkosten trägt.”
“Wer sanieren möchte, der sollte ebenfalls gelassen vorgehen und sich nicht auf die Schnelle für irgendwelche Einzelmaßnahmen aufnötigen lassen, sondern zunächst einmal ein Gutachten entscheiden, um zu prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen bei seiner Immobilie tatsächlich nötig und auch technisch sinnvoll sind.” Manche teure Investitionen lässt sich gut über einige Jahre strecken – wenn sie sorgfältig vorbereitet ist.
Was muss zum Jahreswechsel 2008/2009 beachtet werden?
- Am 1. Januar 2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft. Neubauten müssen regenerative Energien einsetzen.
- Ab 1. Januar 2009 müssen Vermieter und Verkäufer von Altbauten, die nach 1965 gebaut wurden, Mietern und Käufern den Energieausweis vorlegen. Damit gilt die Energieausweispflicht im gesamten Wohnungsbau.
- Zum 31. Dezember 2008 mussten alle Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel) außer Betrieb genommen werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, auch wenn sie nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden und seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten.
- Bis zum 31. Dezember 2008 mussten alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im Wohnungsbestand gedämmt werden, die durch unbeheizte Räume laufen. Außerdem sind alle bislang ungedämmten (nicht begehbaren, aber zugänglichen) Dachböden energetisch gegenüber dem beheizten Wohnbereich abzuschotten.
Der letzte Punkt ist Nachrüstpflicht, der alle privaten Bauherren betrifft, die in den vergangenen Jahren einen Altbau gekauft und neu bezogen haben. Er gilt dagegen nicht für private Hausbesitzer, die ihr Haus (mit maximal zwei Wohnungen) schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnten.
Der VPB rät aber auch ihnen: Trotzdem dämmen, diese Maßnahmen sind sinnvoll und relativ preiswert.