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Fenster

Förderung für neue Fenster

Die KfW-Bank hat ihr Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. Damit bietet sie privaten Haus- und Wohnungs­eigentümern sowie Mietern lukrative Zuschüsse zur Sicherung gegen Einbrüche an.

„Gefördert werden unter anderem der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Eingangstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und der Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden – angesichts der stetig steigenden Einbruchskriminalität ein gutes und richtiges Signal der Bundesregierung“, erklärt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes
Fenster + Fassade (VFF).

Das Bundesbauministerium stellt für die Erweiterung des Programms bis 2017 jährlich jeweils 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Darüberhinaus können private Eigentümer und Mieter von höheren Zuschüssen profitieren, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch Umbaumaßnahmen erreichen. „Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar“, so Tschorn.

Der Neueinbau von Fenstern mit der Sicherheitsklassifizierung RC2 wurde bisher nur über die Programme zur Energieeffizienz mitgefördert, was allerdings die Einhaltung vorgegebener Uw-Werte von maximal 0,95 W/m2K nach sich zieht.

„Auf unseren Einspruch hin wird aber ab dem 1. April 2016 das KfW-Programm für einbruchhemmende Fenster als Einzelmaßnahme mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m2K im Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ gefördert“, erklärt Tschorn. Für den Neubau sei das neue Programm zum Einbruchschutz nicht vorgesehen. „Elemente mit einbruchhemmenden Ausstattungen können aber in allen Förderprogrammen für KfW-Effizienzhäuser mitgefördert werden“, ergänzt Tschorn. Vorrang habe bei diesen Programmen allerdings die Anforderung an die Energieeffizienz.

Die Höhe der Zuschüsse liegt einheitlich bei zehn Prozent der Inves­titionssumme. Wer also sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. „Die Investitionskosten müssen daher bei einer Förderung von zehn Prozent mindes­tens 2.000 Euro betragen“, erklärt der VFF-Geschäftsführer. Bezuschusst werden dabei Investitionskosten von maximal 15.000 Euro.

„Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks“, so Tschorn.

Der Expertenrat: „Der Antrag auf Gewährung der Zuschüsse muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW-Bank gestellt werden. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen werden nicht gefördert. Anträge können bei der KfW-Bank einge­reicht werden.“

Foto: ©tdx/ alulux

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