Förderbedingungen deutlich verbessert
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat eine Änderung der Förderrichtlinie für Wärmepumpen im Marktanreizprogramm (MAP) beschlossen, durch die sich die Förderbedingungen für Wärmepumpen erheblich verbessert haben.
“Für das Jahr 2011 ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um die weitere Verbreitung von Wärmepumpen zu fördern”, kommentiert der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Karl-Heinz Stawiarski: “Investitionen in das nachhaltige Heizen mit Wärmepumpen und damit in den Klimaschutz werden vom Staat jetzt wieder belohnt!”
So wird die Bemessung der Fördersumme von der Wohnfläche auf die installierte Heizleistung im Normpunkt umgestellt. Für die Kunden, die nun keinen teuren Wohnflächennachweis mehr benötigen, bedeutet das einen echten geldwerten Vorteil.
Alle erdgekoppelten Wärmepumpen werden zukünftig mit einer Mindestsumme von 2.400 Euro je Anlage gefördert, bei Leistungen über 10 Kilowatt erhöht sich auch die Fördersumme. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen erhalten Bauherren pauschale Fördersummen von 900 bis 1.200 Euro je nach Leistung der Wärmepumpe.
Die Differenzierung in den Fördersummen zu erdgekoppelten Systemen ist den Annahmen aus der vom BMU in Auftrag gegebenen Studie “Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) für den Zeitraum 2009 bis 2011″ über die gestiegene Wirtschaftlichkeit bei Luftsystemen geschuldet.
Zusätzlich zur Basisförderung im MAP kann für alle Wärmepumpen 600 Euro Kombinationsbonus in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage installiert wurde.
Positiv bewertet der BWP auch die Absenkung der Jahresarbeitszahlen (JAZ): Sowohl für Sole/Wasser-, als auch für Wasser/Wasser-Wärmepumpen muss nur noch eine JAZ von 3,8 nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten. In Nichtwohngebäuden ohne Warmwasserbereitung durch die Wärmepumpe stellt die Richtlinie eine JAZ von 4,0 als Förderbedingung auf.
Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist nur eine Mindest-JAZ von 3,5 notwendig. Großwärmepumpen über 100 kW müssen eine JAZ von 3,8 vorweisen, um förderfähig zu sein. Bei gasbetriebenen Wärmepumpen gilt eine JAZ von 1,3 und der gleiche Fördersatz wie für erdgekoppelte, elektrisch betriebene Wärmepumpen.