Der letzte Wille
Notarielles Testament erspart Zeit und Geld
Wer frisch geerbt hat, muss bei Banken, Behörden und Grundbuchämtern erst einmal nachweisen, dass er der rechtmäßige Erbe ist. Problematisch ist das zum Beispiel, wenn die Ehefrau Geld von dem Konto des verstorbenen Ehemannes abheben will. Hierzu braucht sie einen Erbschein oder ein notariell beurkundetes Testament mit nachlassgerichtlichem Eröffnungsprotokoll.
Der Erbschein und Erbscheinsantrag kosten bei einem Nachlass von 150.000 Euro(neben einem großen Zeitaufwand, rund 564 Euro Gebühren beim Nachlassgericht. Kann der Erbe ein Testament vorweisen, das eindeutig formuliert und durch einen Notar beurkundet ist, ist ein Erbschein nicht nötig. Das Testament vom Notar kostet inklusive erbrechtlicher Beratung nur die Hälfte, nämlich 282 Euro. Es erspart den Hinterbliebenen Zeit und Geld.
Zusätzlich sorgt der Notar dafür, dass das Testament oder der Erbvertrag eindeutig und rechtswirksam formuliert ist. Langwierige und kostspielige Auslegungsstreitigkeiten werden somit vermieden. Wird das Testament beim Notar erstellt, erforscht der Notar den tatsächlichen Willen des Erblassers, so dass das Testament wirklich dem “letzten Willen” entspricht.
Der Notar hinterlegt das Testament beim Nachlassgericht, damit es sorgfältig aufbewahrt wird und sichergestellt ist, dass es nach dem Tode aufgefunden und eröffnet wird. Denn so manche privatschriftliche Testamente gehen verloren, werden nicht mehr aufgefunden oder von Angehörigen, die im Testament nicht bedacht sind, sogar vernichtet. Wer sicher gehen will, dass sein “letzter Wille” in Erfüllung geht, sollte ein Testament von einem Notar beurkunden lassen. Man findet sie im Internet unter www.deutsche-notarauskunft.de.