Ihr gutes Recht im Garten
21 Dezember 2007
Kategorie [ Baurecht ]
Wohl dem, der ein Haus mit Garten sein Eigen nennt. Wehe aber, wenn die Nachbarn Ärger machen.
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Wohl dem, der ein Haus mit Garten sein Eigen nennt. Wehe aber, wenn die Nachbarn Ärger machen.
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Mängelfreies Bauen ist auch bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen große Ausnahme.
Treten während des Baus oder nach der Abnahme schadensträchtige Baumängel auf – spätestens dann sollten sich bis dato gutgläubige Bauherren einen fachkundigen Berater an die Seite holen. Doch Vorsicht: Privatgutachter sollten nicht voreilig beauftragt werden!
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Ist eine Baufinanzierung ohne individuelle Beratung über das Internet wirklich günstig?
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Riester-Förderung fürs Eigenheim. Neuer Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen
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