Beste Zeit für den Wandel

Kategorie [ Baurecht ]

Neue Gesetze und Verordnungen läuten zukunftsfähige Energiepolitik ein

In der Krise gilt es, Chancen zu nutzen. Chancen, die sich aus der Notwendigkeit des Wandels eröffnen.

Im Bauwesen werden heute die Weichen gestellt für eine Zukunft, in der wirtschaftlicher Aufschwung und nachhaltiges Wirtschaften sich bedingen. Hier bilden eine Reihe von Maßnahmen des Gesetzgebers neue Rahmenbedingungen, auf die sich der Bausektor aktuell einzustellen hat.
Zum 1. Januar 2009 sind eine Reihe neuer Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Seit Jahresbeginn gilt das EEWärmeG, das den Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich voranbringen soll. Eine wesentliche Neuerung ist dabei die Festlegung von Vorgaben für die Wärmeversorgung von Neubauten über regenerative Energien. Ein Anteil erneuerbarer Energien zum Heizen wie solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Pelletheizungen wird im Neubau zur Pflicht.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das ebenfalls zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass die kombinierte Nutzung von Strom und Wärme weiter ausgebaut wird. Ob in großen Kraftwerken oder Ein- und Zweifamilienhäusern, Kraft-Wärme-Kopplung soll als Schlüsseltechnologie dazu beitragen, dort, wo Strom produziert wird, entstehende Abwärme bestmöglich zu nutzen.

Mehr Geld für Energieberatung
Für Energieberatungen wurden die Fördermittel des Bundesministeriums im Bundeshaushalt 2009 auf 15 Mio. Euro aufgestockt. Damit sollen bestehende Programme stärker gefördert werden: Die Energieberatung der Verbraucherzentralen, Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden, Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen durch Erweiterung der Förderung um Stromberatung und Thermografiegutachten.

EnEV 2009 und EnEG
Mit dem Energieeinsparungsgesetz (kurz EnEG) kann die Bundesregierung Verordnungen zum Energieeinsparen in Gebäuden erlassen. Es wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 in Kraft treten. Damit wird die Bundesregierung eine verschärfte Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) verordnen. Die aktuelle EnEV 2007 bleibt so lange gültig, bis die novellierte EnEV 2009 in Kraft tritt. Sie soll den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent senken. Der Termin für das Inkrafttreten ist voraussichtlich im Herbst 2009.

Solarthermie-Anlagen
Solarkollektoren können einen nennenswerten Anteil an der Heizwärme- und Warmwasserversorgung in Gebäuden liefern. Die Voraussetzungen für einen funktional und wirtschaftlich zufriedenstellenden Einsatz von Solaranlagen gehen von der Bedarfsbestimmung bis zur Bemessung, Auswahl und Kombination der Anlagenkomponenten bis hin zur hydraulischen Einbindung und Regelung. Solarthermische Anlagen in Gebäuden werden in der Regel in Ergänzung zu einer Heizungsanlage eingesetzt. In der Verknüpfung beider Anlagensysteme besteht nach wie vor ein großes Optimierungspotenzial. Das einfache Prinzip “Viel bringt viel!” greift wie die Praxis zeigt in diesem Fall nicht, dazu ist das Zusammenwirken der Anlagenteile zu komplex. Hier gilt es, die unterschiedlichen Lösungen der Anbieter ingenieurmäßig zu vergleichen, indem Stärken und Schwächen wie Speichernutzungsgrad, Zapfrate und schließlich eingesparte Jahresbrennstoffmenge in Relation zu den Investitionskosten bewertet werden.

Wärmepumpen oder Pelletkessel
Während bei Holz als Brennstoff örtliche Emissionen im Zuge der Feinstaubbetrachtung besonders zu beachten sind, stehen bei Wärmepumpen Fragen der Energieeffizienz und der technischen Machbarkeit in Verbindung mit unterschiedlichen Heizsystemtemperaturen im Vordergrund. Gerade bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden lohnt es sich, die Gegebenheiten mit ihren jeweiligen Anforderungen im Einzelfall genau zu analysieren. Soll z. B. nur der Wärmeerzeuger, nicht aber die Heizkörper erneuert werden, gehören der Wärmeschutzstandard des Gebäudes neben den Vorlauftemperaturen des Heizsystems zu den kritischen Punkten der Entscheidungsfindung und Planung. Novelle der Heizkostenverordnung Die Novelle der Heizkostenverordnung ist am 01.Januar 2009 in Kraft treten. Stärker als bisher kann der Verbraucher durch sein Verbrauchsverhalten über die novellierte Heizkostenverordnung zukünftig seine Heizkostenrechnung beeinflussen.

Weitere Informationen unter www.forum-verlag.com/haustechnik im Internet.